Pflegegrad beantragen

So funktioniert der Antrag Schritt für Schritt.

Wer im Alltag dauerhaft auf Unterstützung angewiesen ist, kann einen Pflegegrad beantragen. Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung stehen – beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsangebote, Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für die Anpassung des Wohnumfelds.


Viele Betroffene und Angehörige sind zunächst unsicher: Wo beantragt man einen Pflegegrad? Welche Unterlagen werden benötigt? Wie läuft die Begutachtung ab? Und worauf sollte man sich vorbereiten?



Genau diese Fragen möchten wir Ihnen verständlich beantworten.

Pflegegrad beantragen Infografik: Ablauf, Begutachtung und Schritte von DPV im Überblick

Inhalt

Die 5 Pflegegrade Übersicht: Einstufung, Voraussetzungen und Leistungen von DPV im Überblick
Pflegegrad beantragen Infografik: Die wichtigsten 5 Schritte von Antragstellung bis Begutachtung der DPV
DPV Pflegeberaterin am Telefon für kostenlosen Pflege-Check-up zu Pflegegrad und Leistungen

Wie kann ich einen Pflegegrad beantragen

Wo kann man einen Pflegegrad beantragen?


Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse organisatorisch an die jeweilige Krankenkasse angeschlossen.

Das bedeutet: Wenn Sie beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können Sie sich direkt an diese wenden und mitteilen, dass Sie Leistungen der Pflegeversicherung beziehungsweise die Feststellung eines Pflegegrades beantragen möchten.



Der Antrag kann grundsätzlich auch telefonisch gestellt werden. Angehörige oder andere Vertrauenspersonen dürfen den Antrag ebenfalls übernehmen, wenn sie entsprechend bevollmächtigt sind. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen.


Pflegegrad beantragen –

möglichst frühzeitig handeln


Wenn absehbar ist, dass im Alltag regelmäßig Unterstützung benötigt wird, sollte der Antrag auf einen Pflegegrad nicht unnötig hinausgezögert werden.

Entscheidend ist zunächst, dass der Antrag bei der Pflegekasse eingeht. Danach beginnt das offizielle Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Es ist deshalb sinnvoll, den Antrag zunächst formlos zu stellen und anschließend die von der Pflegekasse angeforderten Unterlagen vollständig einzureichen.

Eine mögliche Formulierung lautet beispielsweise:

„Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades.“

Die Pflegekasse stellt anschließend in der Regel die weiteren Unterlagen zur Verfügung und informiert über den weiteren Ablauf.


Wer kann einen Pflegegrad beantragen?


Grundsätzlich kann ein Pflegegrad beantragt werden, wenn aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit oder bestimmte Fähigkeiten dauerhaft eingeschränkt sind.

Dabei geht es nicht ausschließlich um körperliche Erkrankungen. Auch kognitive oder psychische Einschränkungen können bei der Beurteilung berücksichtigt werden.

Ein Pflegegrad kann beispielsweise infrage kommen, wenn regelmäßig Unterstützung benötigt wird bei:


  • der Körperpflege und Selbstversorgung,
  • der Mobilität,
  • dem An- und Auskleiden,
  • der Einnahme von Medikamenten,
  • der Orientierung und Kommunikation,
  • der Organisation des Tagesablaufs,
  • dem Umgang mit Erkrankungen oder Therapien,
  • der Haushaltsführung oder
  • der Gestaltung des täglichen Lebens.


Entscheidend ist nicht allein eine bestimmte Diagnose. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag noch bewältigen kann.


Was passiert nach dem Antrag auf einen Pflegegrad?


Nachdem Sie den Pflegegrad beantragt haben, beauftragt die Pflegekasse in der Regel den Medizinischen Dienst mit einer Begutachtung.


Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Begutachtung grundsätzlich durch den Medizinischen Dienst oder andere unabhängige Gutachterinnen und Gutachter. Bei privat Versicherten wird die Begutachtung üblicherweise durch Medicproof  durchgeführt.

Ziel der Begutachtung ist es festzustellen, ob Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt und welcher der fünf Pflegegrade angemessen ist.


Wie läuft die Begutachtung für einen Pflegegrad ab?


Bei einer erstmaligen Begutachtung findet normalerweise ein Termin in der häuslichen Umgebung beziehungsweise dort statt, wo die pflegebedürftige Person lebt. Der Termin wird vorher angekündigt; unangekündigte Begutachtungen sind nicht vorgesehen.

Während der Begutachtung wird nicht nur betrachtet, welche Erkrankungen vorhanden sind. Entscheidend ist, wie stark die Selbstständigkeit im täglichen Leben eingeschränkt ist.

Dabei werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet.


1. Mobilität

Hier wird unter anderem geprüft, wie selbstständig sich die Person bewegen kann.


Beispielsweise kann eine Rolle spielen, ob die Person:



  • selbstständig aufstehen kann,
  • sich innerhalb der Wohnung bewegen kann,
  • Treppen bewältigen kann oder
  • ihre Körperposition selbstständig verändern kann


2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten


Hier geht es beispielsweise darum, ob sich die Person zeitlich und räumlich orientieren kann, Entscheidungen treffen und Bedürfnisse verständlich mitteilen kann.

Auch Gedächtnisprobleme oder Einschränkungen durch Demenz können eine Rolle spielen.


3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen


Berücksichtigt werden können beispielsweise Ängste, Unruhe, aggressives Verhalten oder andere psychische Belastungen, bei denen regelmäßig Unterstützung notwendig ist.


4. Selbstversorgung


Ein besonders wichtiger Bereich ist die Fähigkeit zur selbstständigen Versorgung.

Dabei kann beispielsweise betrachtet werden, ob Unterstützung benötigt wird beim:


  • Waschen und Duschen,
  • An- und Auskleiden,
  • Toilettengang,
  • Essen oder
  • Trinken


5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen


Hier wird geprüft, welche Unterstützung aufgrund einer Erkrankung oder Behandlung erforderlich ist.

Dazu können beispielsweise gehören:


  • Medikamente,
  • Verbandswechsel,
  • Arztbesuche,
  • Injektionen,
  • Messungen oder
  • andere therapeutische Maßnahmen


6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Auch die Fähigkeit, den Tagesablauf selbstständig zu planen und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, wird berücksichtigt.

Aus der Gesamtbewertung dieser Bereiche ergibt sich schließlich, ob und welcher Pflegegrad festgestellt wird.


Die fünf Pflegegrade


Nach der Begutachtung kann eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgen.


Pflegegrad 1 steht für geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten.


Pflegegrad 2 steht für erhebliche Beeinträchtigungen.


Pflegegrad 3 steht für schwere Beeinträchtigungen.


Pflegegrad 4 steht für schwerste Beeinträchtigungen.


Pflegegrad 5 steht für schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.


Je höher der festgestellte Pflegegrad ist, desto umfangreicher sind grundsätzlich die möglichen Leistungen der Pflegeversicherung.


Wie bereitet man sich auf die Pflegegrad-Begutachtung vor?


Eine gute Vorbereitung kann helfen, die tatsächliche Alltagssituation möglichst realistisch darzustellen.

Viele Menschen neigen dazu, ihre Einschränkungen während der Begutachtung herunterzuspielen. Aussagen wie „Das bekomme ich schon irgendwie hin“ können jedoch ein falsches Bild vermitteln, wenn in Wirklichkeit regelmäßig Unterstützung benötigt wird.

Hilfreich ist es deshalb, vor dem Termin zu überlegen:


Welche Tätigkeiten funktionieren nicht mehr selbstständig?

Wie häufig wird Hilfe benötigt?

Wie lange dauert die Unterstützung?

Welche Situationen bereiten regelmäßig Schwierigkeiten?

Welche Aufgaben übernehmen Angehörige oder andere Personen?


Es kann außerdem sinnvoll sein, relevante Unterlagen bereitzuhalten, beispielsweise Arztberichte, Medikamentenpläne oder vorhandene Dokumentationen zur Pflegesituation.

Wenn Angehörige oder andere Personen regelmäßig bei der Versorgung helfen, sollten diese beim Begutachtungstermin möglichst anwesend sein. Auch das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt, dass Angehörige oder Betreuungspersonen idealerweise teilnehmen, weil ihre Einschätzung das Gesamtbild ergänzen kann.


Pflegetagebuch vor dem Antrag beziehungsweise der Begutachtung


Ein Pflegetagebuch kann eine gute Vorbereitung auf die Begutachtung sein.

Darin können über mehrere Tage typische Situationen dokumentiert werden. Zum Beispiel:

  • Hilfe beim Aufstehen
  • Unterstützung beim Duschen
  • Hilfe beim Anziehen
  • Erinnerung an Medikamente
  • Begleitung zur Toilette
  • Unterstützung beim Essen
  • nächtlicher Hilfebedarf
  • Orientierungshilfen
  • Begleitung zu Arztterminen

Dadurch wird häufig erst sichtbar, wie viel Unterstützung tatsächlich im Alltag geleistet wird.


Wie lange dauert es, einen Pflegegrad zu beantragen?


Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für die Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage.

In bestimmten Situationen gelten kürzere Fristen, beispielsweise wenn sich die betroffene Person im Krankenhaus, in einer Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz oder in palliativer Versorgung befindet und eine schnelle Entscheidung für die weitere Versorgung erforderlich ist.

Nach Abschluss der Begutachtung erhalten Antragsteller einen schriftlichen Bescheid der Pflegekasse.

Das Gutachten wird grundsätzlich ebenfalls übersandt, sofern der Übersendung nicht widersprochen wurde.


Pflegegrad abgelehnt – was kann man tun?


Nicht jeder Antrag führt automatisch zu dem Pflegegrad, den Betroffene oder Angehörige erwartet haben.

Es kann beispielsweise vorkommen, dass:

  • kein Pflegegrad festgestellt wird,
  • nur Pflegegrad 1 festgestellt wird, obwohl ein höherer Unterstützungsbedarf besteht, oder
  • ein bestehender Antrag auf Höherstufung abgelehnt wird.

In diesem Fall sollte der Bescheid sorgfältig geprüft werden.

Besonders wichtig ist das Gutachten. Daraus lässt sich nachvollziehen, wie die einzelnen Bereiche bewertet wurden.

Wenn Betroffene der Auffassung sind, dass die tatsächliche Pflegesituation nicht ausreichend berücksichtigt wurde, kann grundsätzlich ein Widerspruch gegen den Bescheid geprüft werden. Dabei sollten die im Bescheid genannten Fristen unbedingt beachtet werden.


Pflegegrad erhöhen – Höherstufung beantragen


Ein Pflegegrad ist nicht dauerhaft unveränderlich.

Verschlechtert sich der gesundheitliche Zustand oder steigt der Unterstützungsbedarf deutlich an, kann bei der Pflegekasse eine Höherstufung des Pflegegrades beantragt werden.

Das Verfahren ähnelt dem Erstantrag. Die Pflegekasse lässt erneut prüfen, wie stark die Selbstständigkeit inzwischen eingeschränkt ist.

Gerade bei fortschreitenden Erkrankungen kann es sinnvoll sein, regelmäßig zu prüfen, ob der bisherige Pflegegrad noch der tatsächlichen Pflegesituation entspricht.


Kann man einen Pflegegrad auch rückwirkend beantragen?


Ein häufiger Irrtum besteht darin, davon auszugehen, dass ein Pflegegrad beliebig rückwirkend geltend gemacht werden kann.

Deshalb ist es besonders wichtig, den Antrag frühzeitig bei der Pflegekasse zu stellen, sobald ein dauerhafter Unterstützungsbedarf erkennbar wird. Der Zeitpunkt der Antragstellung kann für den Beginn möglicher Leistungsansprüche relevant sein.

Wer unsicher ist, ob bereits ein Pflegegrad infrage kommt, sollte daher nicht unnötig lange warten.

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