Pflegegrad 2

Leistungen, Voraussetzungen und Unterstützung im Alltag.

Pflegegrad 2 wird Menschen zugesprochen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt sind. Betroffene benötigen im Alltag bereits regelmäßig Unterstützung und haben deshalb Anspruch auf umfangreichere Leistungen der Pflegeversicherung.


Bei Pflegegrad 2 steht vor allem im Mittelpunkt, die vorhandene Selbstständigkeit bestmöglich zu erhalten und gleichzeitig eine zuverlässige Unterstützung im Alltag sicherzustellen. Je nach persönlicher Situation können verschiedene Leistungen für die Pflege zu Hause, durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste genutzt werden. Auch Entlastungsangebote, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für ein barriereärmeres Wohnumfeld können dazu beitragen, den Alltag für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbar zu erleichtern.

Pflegegrad 2 Leistungen im Überblick: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel der DPV

Inhalt

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Glückliches Seniorenpaar zu Hause: Pflegegrad 2 Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Pflegehilfsmittel der DPV
Kaffeetasse mit Aufschrift auf dem Tisch: Entlastung im Alltag durch Tagespflege, Verhinderungspflege und Pflegekurse der DPV
Gemütliches Wohnzimmer mit Sessel: DPV Zuschüsse für Pflegeheim, betreute Wohngemeinschaft und gemeinschaftliche Wohnformen

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 2?

Pflegegeld – 347 Euro monatlich


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf 347 Euro Pflegegeld pro Monat, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird. Die Pflege kann beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich pflegende Personen übernommen werden.

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Es kann grundsätzlich frei verwendet und beispielsweise als Anerkennung an pflegende Angehörige weitergegeben werden.

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 2 regelmäßig einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.


Pflegesachleistungen – bis zu 796 Euro monatlich


Wird die Pflege zu Hause durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst unterstützt, stehen bei Pflegegrad 2 bis zu 796 Euro monatlich für Pflegesachleistungen zur Verfügung.

Die Leistungen können beispielsweise für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung oder Hilfen bei der Haushaltsführung eingesetzt werden.


Kombinationsleistung – Pflegegeld und Pflegesachleistungen


Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden.

Wer die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, kann zusätzlich einen anteiligen Betrag des Pflegegeldes erhalten. Die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes richtet sich danach, welcher Anteil der Pflegesachleistungen bereits genutzt wurde.

Dadurch kann die häusliche Versorgung flexibel zwischen Angehörigen und einem professionellen Pflegedienst aufgeteilt werden.


Entlastungsbetrag – bis zu 131 Euro monatlich


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat.

Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote, Unterstützung im Haushalt sowie bestimmte Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste eingesetzt werden.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag bei ambulanten Pflegediensten grundsätzlich nicht für Leistungen der körperbezogenen Selbstversorgung eingesetzt werden. Dafür stehen unter anderem die Pflegesachleistungen zur Verfügung.


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 42 Euro monatlich


Bei Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn diese die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.

Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können bis zu 42 Euro monatlich übernommen werden.

Dazu können beispielsweise Einmalhandschuhe, bestimmte Desinfektionsmittel und weitere geeignete Pflegehilfsmittel gehören.


Technische Pflegehilfsmittel und Hausnotruf


Auch technische Pflegehilfsmittel können bei Pflegegrad 2 infrage kommen.

Entscheidend ist, dass das Hilfsmittel die Pflege erleichtert, Beschwerden lindert oder dazu beiträgt, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu erhalten.

Dazu können je nach persönlicher Situation beispielsweise Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme gehören.

Bei technischen Pflegehilfsmitteln kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Größere technische Hilfsmittel werden teilweise auch leihweise zur Verfügung gestellt.


Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro


Wenn Umbauten notwendig sind, damit die häusliche Pflege erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung ermöglicht wird, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme zur Verfügung stellen.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Umbau einer Dusche
  • Türverbreiterungen
  • fest installierte Rampen
  • Treppenlifte
  • weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren

Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können die Zuschüsse unter bestimmten Voraussetzungen miteinander kombiniert werden.


Verhinderungspflege


Ist eine private Pflegeperson beispielsweise aufgrund von Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert, kann bei Pflegegrad 2 eine Ersatzpflege organisiert werden.

Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege steht seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung.

Im Jahr 2026 können dafür insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr genutzt werden.

Die Verhinderungspflege kann grundsätzlich für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Während dieser Zeit kann ein zuvor bezogenes Pflegegeld unter bestimmten Voraussetzungen teilweise weitergezahlt werden.

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Pflegeberatung


Menschen mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf individuelle Pflegeberatung.

Dabei können Pflegebedürftige und Angehörige klären, welche Leistungen zur persönlichen Situation passen, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen und wie verschiedene Leistungen sinnvoll miteinander kombiniert werden können.

Gerade bei Pflegegrad 2 kann eine Beratung besonders hilfreich sein, da bereits zahlreiche unterschiedliche Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.


Kostenlose Pflegekurse für Angehörige


Pflegende Angehörige und andere ehrenamtlich Pflegende können kostenlose Pflegekurse nutzen.

Diese vermitteln praktische Kenntnisse rund um die häusliche Pflege und Betreuung. Dazu können beispielsweise pflegerische Handgriffe, der sichere Umgang mit Hilfsmitteln sowie Möglichkeiten zur körperlichen und psychischen Entlastung gehören.

Je nach Angebot können entsprechende Schulungen auch im häuslichen Umfeld oder digital stattfinden.


Digitale Pflegeanwendungen – DiPA


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können grundsätzlich Anspruch auf Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) haben, wenn die entsprechende Anwendung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und im DiPA-Verzeichnis aufgeführt ist.

Für zugelassene Digitale Pflegeanwendungen können bis zu 40 Euro monatlich übernommen werden.

Zusätzlich können für notwendige ergänzende Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer DiPA bis zu 30 Euro monatlich zur Verfügung stehen.


Kurzzeitpflege


Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht oder nicht ausreichend sichergestellt werden kann, besteht ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Kurzzeitpflege.

Dabei wird die pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum vollstationär in einer geeigneten Einrichtung versorgt.

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden aus dem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro finanziert.

Wichtig: Die 3.539 Euro stehen nicht jeweils für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung. Es handelt sich um einen gemeinsamen Jahresbetrag für beide Leistungen.


Tages- und Nachtpflege – bis zu 721 Euro monatlich


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können für die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege bis zu 721 Euro monatlich erhalten.

Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person beispielsweise einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung und kehrt anschließend wieder nach Hause zurück.

Die Tages- und Nachtpflege kann eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige darstellen und gleichzeitig Betreuung und soziale Kontakte ermöglichen.

Die Leistung kann zusätzlich zu Pflegegeld beziehungsweise ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden, ohne dass diese Ansprüche allein deshalb gekürzt werden.


Vollstationäre Pflege im Pflegeheim – 805 Euro monatlich


Ist eine dauerhafte vollstationäre Pflege erforderlich, beteiligt sich die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 2 mit 805 Euro monatlich an den pflegebedingten Aufwendungen.

Die Pflegeversicherung übernimmt jedoch nicht sämtliche Kosten eines Pflegeheims. Für Pflegebedürftige können unter anderem Eigenanteile sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen entstehen.

Für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 gibt es außerdem Zuschläge zum pflegebedingten Eigenanteil. Diese steigen mit der Dauer des Aufenthalts in der vollstationären Pflege.


Ambulant betreute Wohngemeinschaft – 224 Euro monatlich


Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 können unter bestimmten Voraussetzungen in einer ambulant betreuten Pflege-Wohngemeinschaft einen Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich erhalten.

Der Zuschuss soll dabei helfen, die gemeinschaftlich organisierte Versorgung zu unterstützen.

Bei der Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe können zusätzlich weitere Fördermöglichkeiten bestehen.

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