Pflegegrad 5
Umfassende Versorgung bei höchstem Unterstützungsbedarf
Pflegegrad 5 ist für Menschen vorgesehen, deren Selbstständigkeit oder Fähigkeiten schwerstens beeinträchtigt sind und bei denen besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung bestehen. Häufig wird in vielen Bereichen des täglichen Lebens umfangreiche Hilfe benötigt. Im Mittelpunkt steht deshalb eine Versorgung, die den individuellen Pflegebedarf zuverlässig abdeckt, Sicherheit vermittelt und vorhandene Möglichkeiten zur Selbstbestimmung bestmöglich erhält.
Mit Pflegegrad 5 stehen Betroffenen besonders umfangreiche Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem Pflegegeld und Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel sowie Leistungen für die Tages- und Nachtpflege. Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können genutzt werden, um die häusliche Versorgung vorübergehend sicherzustellen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Darüber hinaus können bei entsprechenden Voraussetzungen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden, beispielsweise wenn das Zuhause an die veränderten Anforderungen der Pflege angepasst werden muss.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 5?
Pflegegeld bei Pflegegrad 5 –
990 Euro monatlich
Wird die Pflege zu Hause überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtlich pflegende Personen organisiert, können Menschen mit Pflegegrad 5 990 Euro Pflegegeld pro Monat erhalten.
Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann grundsätzlich selbst darüber verfügen und es beispielsweise als Anerkennung an die pflegende Person weitergeben.
Pflegesachleistungen – bis zu 2.299 Euro monatlich
Wird ein zugelassener ambulanter Pflegedienst eingesetzt, stehen bei Pflegegrad 5 Pflegesachleistungen von bis zu 2.299 Euro monatlich zur Verfügung.
Dazu gehören beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die Leistungen ermöglichen es, professionelle Unterstützung direkt in die häusliche Versorgung einzubinden.
Kombinationsleistung – Pflegegeld und Pflegedienst verbinden
Pflegegeld und Pflegesachleistungen müssen nicht ausschließlich getrennt voneinander genutzt werden. Im Rahmen der Kombinationsleistung können beide miteinander verbunden werden.
Wer beispielsweise nur einen Teil des verfügbaren Sachleistungsbudgets für einen ambulanten Pflegedienst nutzt, kann zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld erhalten. Die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes richtet sich danach, welcher Anteil der Pflegesachleistungen bereits genutzt wurde.
Damit kann die Versorgung individuell zwischen professioneller Pflege und Unterstützung durch Angehörige aufgeteilt werden.
Entlastungsbetrag – bis zu 131 Euro monatlich
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben zusätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.
Der Betrag ist zweckgebunden und kann beispielsweise für bestimmte anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag oder weitere gesetzlich vorgesehene Leistungen eingesetzt werden. Welche konkreten Angebote genutzt werden können, hängt unter anderem von den jeweiligen Anerkennungsregelungen ab.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 42 Euro monatlich
Für die häusliche Pflege können bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel übernommen werden. Dieser Betrag gilt für alle Pflegegrade.
Dazu können beispielsweise bestimmte:
- Einmalhandschuhe
- Hände- und Flächendesinfektionsmittel
- Schutzschürzen
- Einmallätzchen
- Bettschutzeinlagen
- weitere erstattungsfähige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Gerade bei Pflegegrad 5 spielen Hygiene, Schutz und eine zuverlässige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln aufgrund des hohen Unterstützungsbedarfs häufig eine wichtige Rolle.
Technische Pflegehilfsmittel
Neben Verbrauchsprodukten können auch technische und sonstige Pflegehilfsmittel durch die Pflegeversicherung übernommen werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu können beispielsweise bestimmte Pflegebetten, Hausnotrufsysteme oder andere Hilfsmittel gehören, die die häusliche Pflege erleichtern oder zu einer selbstständigeren Lebensführung beitragen.
Grundsätzlich können 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen fällt für volljährige Versicherte jedoch eine Zuzahlung von 10 Prozent, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel, an.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 Euro je Maßnahme
Ist die Wohnung nicht ausreichend auf die Pflegesituation ausgerichtet, können notwendige Anpassungen finanziell unterstützt werden.
Für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes können bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme übernommen werden.
Dazu können je nach individueller Situation beispielsweise Anpassungen gehören, die Barrieren reduzieren oder die häusliche Pflege erleichtern.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, können die Zuschüsse gebündelt werden. Insgesamt sind dann unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 16.720 Euro je Maßnahme möglich.
Tages- und Nachtpflege – bis zu 2.085 Euro monatlich
Für Menschen mit Pflegegrad 5 stehen für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege bis zu 2.085 Euro monatlich zur Verfügung.
Dabei wird die pflegebedürftige Person für einen Teil des Tages oder während der Nacht in einer entsprechenden Einrichtung versorgt, während sie grundsätzlich weiterhin zu Hause lebt.
Die Leistung umfasst auch die notwendige Beförderung zwischen Wohnung und Einrichtung. Besonders interessant ist, dass die Ansprüche auf ambulante Pflegesachleistungen und/oder anteiliges Pflegegeld neben der Tages- und Nachtpflege grundsätzlich ohne Kürzung weiterbestehen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich selbst getragen werden.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege:
gemeinsamer Jahresbetrag bis zu 3.539 Euro
Bei einem sehr hohen Pflegebedarf kann es besonders wichtig sein, dass die Versorgung auch dann sichergestellt bleibt, wenn die übliche Pflegeperson vorübergehend ausfällt oder eine zeitweise stationäre Versorgung erforderlich wird.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses Budget gilt für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 und kann entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
Sowohl während der Verhinderungspflege als auch während der Kurzzeitpflege kann ein zuvor bezogenes Pflegegeld für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt werden.
Pflegeberatung bei Pflegegrad 5
Menschen mit Pflegegrad 5 können Pflegeberatung in Anspruch nehmen. Sie soll dabei helfen, die vorhandenen Leistungen zu verstehen, passende Unterstützungsmöglichkeiten zu finden und die Versorgung entsprechend der persönlichen Situation zu organisieren.
Wichtig bei ausschließlichem Pflegegeld
Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Gerade diesen Hinweis würde ich auf deiner Webseite zusätzlich aufnehmen, weil Pflegeberatung und der verpflichtende Beratungsbesuch bei Pflegegeldbezug nicht einfach dasselbe sind.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Auch Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen gehören zu den Unterstützungsangeboten der Pflegeversicherung.
Dabei können Kenntnisse vermittelt werden, die bei der täglichen Pflege zu Hause helfen. Gerade bei Pflegegrad 5 kann dies aufgrund des hohen Pflege- und Unterstützungsbedarfs eine wichtige Ergänzung sein.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)
bis zu 40 € + 30 € monatlich
Auch digitale Lösungen können die Pflege unterstützen. Für zugelassene Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können bis zu 40 Euro monatlich übernommen werden.
Zusätzlich können für ergänzende Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Nutzung einer DiPA bis zu 30 Euro monatlich zur Verfügung stehen.
Digitale Pflegeanwendungen sollen Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen dabei unterstützen, bestimmte Herausforderungen des Pflegealltags besser zu bewältigen.
Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 5: 2.096 Euro monatlich
Wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr ausreichend sichergestellt werden kann und eine vollstationäre Pflege erforderlich ist, zahlt die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5 2.096 Euro monatlich für die pflegebedingten Aufwendungen.
Dieser Betrag bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche Kosten eines Pflegeheims übernommen werden. Insbesondere Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen sowie verbleibende Eigenanteile können zusätzlich anfallen.
Zusätzlich beteiligt sich die Pflegeversicherung abhängig von der bisherigen Aufenthaltsdauer im Pflegeheim prozentual am pflegebedingten Eigenanteil. Die Zuschläge betragen 2026 15 Prozent ab dem ersten Monat, 30 Prozent nach 12 Monaten, 50 Prozent nach 24 Monaten und 75 Prozent nach 36 Monaten.
Ambulant betreute Wohngruppen:
224 Euro monatlich
Lebt die pflegebedürftige Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe und werden die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann ein zusätzlicher Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich gewährt werden.
Gemeinschaftliche Wohnformen:
450 Euro monatlich
Seit 2026 gibt es außerdem eine Leistung für bestimmte gemeinschaftliche Wohnformen nach § 92c SGB XI.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen beträgt die Leistung 450 Euro monatlich. Bei diesem besonderen Versorgungsmodell gelten allerdings spezielle Regelungen dazu, welche anderen Leistungen der Pflegeversicherung gleichzeitig beansprucht werden können. So besteht dort beispielsweise aufgrund der vorgesehenen Versorgungssicherheit kein Anspruch auf bestimmte Leistungen wie Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege.
Soziale Absicherung pflegender Angehöriger
Ein Punkt, den man bei einer wirklich vollständigen Seite ebenfalls erwähnen kann, ist die soziale Absicherung von Pflegepersonen.
Wer einen pflegebedürftigen Menschen nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann über die Pflegeversicherung sozial abgesichert werden. Dazu können insbesondere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Die konkrete Höhe hängt unter anderem vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder volle ambulante Sachleistungen bezogen werden.
Bei Pflegegrad 5 ist dieser Punkt aufgrund des typischerweise hohen Pflegeaufwands besonders relevant.
Pflegegrad 5 – umfangreiche Leistungen individuell kombinieren
Bei Pflegegrad 5 stehen besonders umfangreiche Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Entscheidend ist jedoch, die einzelnen Leistungen nicht isoliert zu betrachten.
So kann beispielsweise die Pflege durch Angehörige mit einem ambulanten Pflegedienst kombiniert werden. Zusätzlich können Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie wohnumfeldverbessernde Maßnahmen genutzt werden. Fällt eine Pflegeperson zeitweise aus, können Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege die Versorgung absichern.
Auch alternative Wohnformen oder eine vollstationäre Pflege können infrage kommen, wenn die Versorgung zu Hause trotz umfangreicher Unterstützung nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.
Das Ziel ist eine Versorgung, die sich möglichst genau am individuellen Unterstützungsbedarf orientiert und dabei sowohl die Sicherheit und Lebensqualität der pflegebedürftigen Person als auch die Entlastung pflegender Angehöriger berücksichtigt.












