Pflegegrad 3

Wenn im Alltag mehr Unterstützung notwendig wird

Mit Pflegegrad 3 ist der Unterstützungsbedarf bereits deutlich ausgeprägt. Viele alltägliche Aufgaben lassen sich nicht mehr vollständig allein bewältigen, sodass regelmäßig Hilfe durch Angehörige, andere Pflegepersonen oder professionelle Dienste benötigt wird. Ziel ist eine Versorgung, die Sicherheit schafft, entlastet und gleichzeitig möglichst viel Eigenständigkeit bewahrt.


Die Pflegeversicherung stellt dafür verschiedene Leistungen bereit, die sich an die persönliche Lebens- und Pflegesituation anpassen lassen. Dazu gehören beispielsweise Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsangebote, Pflegehilfsmittel sowie Tages-, Nacht-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Zusätzlich können Maßnahmen für ein sichereres und barriereärmeres Zuhause gefördert werden.

So können unterschiedliche Unterstützungsangebote sinnvoll miteinander kombiniert werden – für mehr Sicherheit im Alltag, Entlastung für Angehörige und eine möglichst hohe Lebensqualität zu Hause.

Inhalt

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Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 3?

Pflegegeld bei Pflegegrad 3 –

599 € monatlich


Wird die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder andere private Pflegepersonen organisiert, können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 599 € Pflegegeld pro Monat erhalten.

Das Pflegegeld wird grundsätzlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann selbst entscheiden, wie sie darüber verfügt. Häufig wird es beispielsweise als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die notwendige häusliche Pflege in geeigneter Weise sichergestellt ist.

Gerade für Familien, die einen großen Teil der Pflege selbst übernehmen möchten, ist das Pflegegeld deshalb eine wichtige finanzielle Unterstützung.


Pflegesachleistungen – bis zu 1.497 € monatlich


Nicht jede Pflege kann oder soll vollständig durch Angehörige übernommen werden. Wird ein zugelassener ambulanter Pflegedienst eingesetzt, stehen bei Pflegegrad 3 ambulante Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 € monatlich zur Verfügung.


Damit können beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfen bei der Haushaltsführung finanziert werden, soweit die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.


Der Vorteil: Angehörige müssen die Versorgung nicht allein bewältigen und können professionelle Unterstützung gezielt in den Pflegealltag integrieren.


Kombinationsleistung – Pflegegeld und Pflegesachleistungen


Pflegegeld und Pflegesachleistungen können miteinander kombiniert werden.

Wer die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpft, kann zusätzlich einen anteiligen Betrag des Pflegegeldes erhalten. Die Höhe des verbleibenden Pflegegeldes richtet sich danach, welcher Anteil der Pflegesachleistungen bereits genutzt wurde.

Dadurch kann die häusliche Versorgung flexibel zwischen Angehörigen und einem professionellen Pflegedienst aufgeteilt werden.


Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren


Es muss nicht zwingend zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entschieden werden.


Bei Pflegegrad 3 ist auch eine sogenannte Kombinationsleistung möglich. Dabei werden professionelle Pflegesachleistungen und private Pflege miteinander verbunden.


Wer beispielsweise nur einen Teil seines monatlichen Anspruchs auf Pflegesachleistungen nutzt, kann grundsätzlich noch ein entsprechend anteiliges Pflegegeld erhalten.


Dadurch lässt sich die Versorgung wesentlich flexibler gestalten: Bestimmte Aufgaben können von einem ambulanten Pflegedienst übernommen werden, während Angehörige weiterhin andere Bereiche der Pflege übernehmen.


Entlastungsbetrag – bis zu 131 € monatlich


Pflegebedürftigen, die zu Hause versorgt werden, steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich zur Verfügung.


Dieser Betrag ist zweckgebunden. Er wird also nicht wie das Pflegegeld frei ausgezahlt, sondern kann für gesetzlich vorgesehene und anerkannte Leistungen eingesetzt werden.


Dazu können beispielsweise Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuungsangebote oder bestimmte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger gehören.


Gerade im Alltag kann dieser Anspruch eine wertvolle Ergänzung sein, weil er nicht nur die pflegebedürftige Person unterstützt, sondern auch Angehörigen zusätzliche Freiräume ermöglichen kann.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – bis zu 42 € monatlich


Bei der häuslichen Pflege werden regelmäßig Produkte benötigt, die Hygiene und Versorgung erleichtern. Dafür können Pflegebedürftige unter den entsprechenden Voraussetzungen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 € monatlich über die Pflegekasse beziehen.


Hierzu können beispielsweise gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Schutzschürzen
  • Einmallätzchen
  • Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • weitere erstattungsfähige Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel bequem mit der DPV Pflegebox erhalten


Mit der Pflegebox der Deutschen Pflegeversorgung möchten wir die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln möglichst unkompliziert gestalten.


Anspruchsberechtigte Pflegebedürftige können ihre benötigten Produkte individuell zusammenstellen und regelmäßig bequem nach Hause erhalten. Wir unterstützen bei der Antragstellung und übernehmen nach Genehmigung die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse.


Damit entfällt der wiederkehrende Einkauf vieler Verbrauchsprodukte und wichtige Pflegehilfsmittel stehen dort zur Verfügung, wo sie tatsächlich benötigt werden: zu Hause.


Technische Pflegehilfsmittel


Neben Verbrauchsprodukten können bei Pflegegrad 3 auch technische Pflegehilfsmittel infrage kommen.


Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten oder andere Hilfsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung unterstützen können.


Abhängig vom jeweiligen Hilfsmittel und der persönlichen Situation gelten unterschiedliche Voraussetzungen und gegebenenfalls Zuzahlungsregelungen.


Auch ein Hausnotrufsystem kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse bezuschusst beziehungsweise übernommen werden, auch dies erhalten Sie direkt bei uns, der DPV.


Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – bis zu 4.180 € je Maßnahme


Das eigene Zuhause ist nicht immer auf eine zunehmende Pflegebedürftigkeit vorbereitet. Stufen, enge Türen oder ein ungeeignetes Badezimmer können plötzlich zu erheblichen Hindernissen werden.


Deshalb kann die Pflegekasse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds bis zu 4.180 € je Maßnahme und anspruchsberechtigter Person gewähren, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.


Denkbar sind beispielsweise Anpassungen im Badezimmer, Türverbreiterungen, Rampen oder andere bauliche Veränderungen.


Ziel dieser Förderung ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern beziehungsweise eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherzustellen.

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Tages- und Nachtpflege – bis zu 1.357 € monatlich


Bei Pflegegrad 3 können für die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege bis zu 1.357 € monatlich zur Verfügung stehen.


Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person beispielsweise einen Teil des Tages in einer Pflegeeinrichtung und kehrt anschließend wieder nach Hause zurück.


Das kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Angehörige tagsüber berufstätig sind oder regelmäßige Entlastungszeiten benötigen.


Die Tages- und Nachtpflege kann somit eine wichtige Verbindung zwischen der Versorgung zu Hause und professioneller Betreuung darstellen.


Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege


Auch pflegende Angehörige benötigen Auszeiten. Krankheit, Urlaub, Termine oder andere persönliche Verpflichtungen können dazu führen, dass die gewohnte Pflege zeitweise nicht übernommen werden kann.


Für solche Situationen gibt es die Verhinderungspflege.

Darüber hinaus kann eine Kurzzeitpflege erforderlich werden – beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Versorgung vorübergehend nicht ausreichend sichergestellt werden kann.


Seit Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung.


Beide Leistungsarten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen flexibel aus diesem gemeinsamen Budget finanziert werden.


Für Familien kann dieses gemeinsame Budget eine wichtige Möglichkeit sein, vorübergehende Versorgungslücken abzufangen und pflegende Angehörige gezielt zu entlasten.


Pflegeberatung bei Pflegegrad 3


Mit zunehmendem Pflegebedarf werden auch die organisatorischen Fragen häufig umfangreicher.


Welche Leistungen können miteinander kombiniert werden? Welche Unterstützung ist zu Hause sinnvoll? Welche Anträge müssen gestellt werden? Und welche Möglichkeiten gibt es, Angehörige zu entlasten?


Pflegebedürftige haben deshalb unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Pflegeberatung.


Darüber hinaus bietet die DPV Deutsche Pflegeversorgung GmbH einen eigenen kostenfreien und unverbindlichen telefonischen Pflege-Check-up als Service an.

In einem persönlichen Gespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und geben Ihnen Orientierung rund um Ihre individuelle Pflegesituation.

Kostenlose Pflegekurse für Angehörige


Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe. Viele Handgriffe und Abläufe müssen zunächst erlernt werden.


Die Pflegekassen bieten deshalb kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen an.


Dabei können beispielsweise praktische Kenntnisse für die häusliche Pflege vermittelt werden. Die Kurse sollen Pflegepersonen mehr Sicherheit geben und dazu beitragen, körperliche und organisatorische Belastungen im Pflegealltag besser zu bewältigen.


Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)


Auch digitale Angebote spielen in der Pflege eine zunehmende Rolle.


Unter bestimmten Voraussetzungen können Pflegebedürftige zugelassene digitale Pflegeanwendungen – kurz DiPA – nutzen. Dafür stehen bis zu 40 € monatlich zur Verfügung.


Zusätzlich können für ergänzende Unterstützungsleistungen bei der Nutzung einer DiPA unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 30 € monatlich übernommen werden.


Digitale Pflegeanwendungen können beispielsweise dabei helfen, Fähigkeiten zu erhalten, den Pflegealltag zu organisieren oder Pflegebedürftige und Angehörige bei bestimmten Aufgaben zu unterstützen.


Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 3


Nicht immer ist eine dauerhafte Versorgung zu Hause möglich.

Wird eine vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim notwendig, beteiligt sich die Pflegeversicherung bei Pflegegrad 3 mit einem Leistungsbetrag von 1.319 € monatlich an den pflegebedingten Aufwendungen.


Wichtig ist: Damit sind nicht automatisch sämtliche Kosten eines Pflegeheims abgedeckt. Unter anderem können Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen sowie ein pflegebedingter Eigenanteil hinzukommen.


Für den pflegebedingten Eigenanteil gibt es abhängig von der Dauer des Heimaufenthalts zusätzliche Leistungszuschläge.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften


Eine Alternative zur klassischen Versorgung allein zu Hause oder im Pflegeheim können ambulant betreute Wohngemeinschaften sein.


Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer entsprechenden Wohngruppe und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann ein Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich beansprucht werden.


Zusätzlich kann bei der Neugründung einer ambulant betreuten Wohngruppe eine Anschubfinanzierung möglich sein.


Damit sollen Wohnformen unterstützt werden, die gemeinschaftliches Leben mit individueller Pflege und Betreuung verbinden.


Welche Leistungen lassen sich bei Pflegegrad 3 kombinieren?


Ein entscheidender Vorteil ist, dass Pflegebedürftige nicht zwangsläufig nur eine einzelne Leistung auswählen müssen.


Je nach Situation können verschiedene Angebote nebeneinander oder miteinander kombiniert werden. Beispielsweise können Angehörige einen Teil der Versorgung übernehmen, während zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird. Ergänzend können der Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel oder Tagespflege genutzt werden.


Auch Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können eine wichtige Rolle spielen, wenn die reguläre Versorgung vorübergehend nicht möglich ist.


Welche Kombination im Einzelfall sinnvoll und zulässig ist, sollte deshalb immer anhand der persönlichen Pflegesituation geprüft werden.


Pflegegrad 3 zu Hause – Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige


Viele Menschen mit Pflegegrad 3 möchten möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben. Eine gute häusliche Versorgung bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass Angehörige sämtliche Aufgaben selbst übernehmen müssen.


Vielmehr können private Pflege, professionelle Unterstützung, Pflegehilfsmittel, technische Lösungen und Entlastungsangebote miteinander verbunden werden.


Das gemeinsame Ziel sollte sein, den Pflegealltag sicher und verlässlich zu gestalten und gleichzeitig möglichst viel Selbstbestimmung zu erhalten.


Auch die Entlastung der Angehörigen gehört dazu. Denn eine langfristig funktionierende Versorgung muss nicht nur den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person gerecht werden, sondern auch für die Menschen tragbar sein, die täglich unterstützen.


Pflegegrad 3: Leistungen frühzeitig prüfen und sinnvoll nutzen


Mit Pflegegrad 3 bestehen umfangreiche Möglichkeiten zur Unterstützung. Trotzdem werden vorhandene Ansprüche nicht immer vollständig genutzt.


Deshalb lohnt es sich, die eigene Pflegesituation regelmäßig zu betrachten und zu prüfen, welche Leistungen bereits genutzt werden und welche zusätzliche Unterstützung möglich sein könnte.


Von Pflegegeld und professioneller Unterstützung über Pflegehilfsmittel und Entlastungsangebote bis hin zu Anpassungen des Wohnumfelds stehen zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung.


Die richtige Kombination kann dazu beitragen, den Alltag sicherer zu gestalten, pflegende Angehörige zu entlasten und die Lebensqualität zu Hause möglichst lange zu erhalten.

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